
Wer nicht am Wahltag selbst wählen gehen kann, kann einfach Briefwahl beantragen.
Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens am Wahltag, 18 Uhr, bei den Bürgerdiensten, Olgastraße 66 sein bzw. dort in den Briefkasten eingeworfen werden.
Briefwahl beantragen – so geht’s:
- Beantragung ist möglich bis Freitag, 01.12.2023, 18 Uhr. (Wer ab Mittwoch, 29.11., beantragt, muss die Unterlagen selbst vor Ort abholen).
- Als Antragsformular kann die Rückseite des Wahlbenachrichtigungsschreibens genutzt werden. Dann einfach ausreichend frankieren und zurückschicken, oder direkt einwerfen.
- Oder auch per Mail beantragen: wahlamt@ulm.de (bitte angeben: Namen, Adresse und Geburtsdatum).
- Es kann auch ein Online-Antrag über folgenden Link aufgerufen werden: Online Wahlscheinantrag (nur bis einschließlich Dienstag, 28.11.2023, 12:00 Uhr).
- Ab Montag, 13. November 2023 können Briefwahlanträge auch persönlich am Wahlschalter in der Schalterhalle des Einwohnermeldeamtes, Olgastraße 66, gestellt werden. Es besteht die Möglichkeit, an Ort und Stelle die Unterlagen auszufüllen und den fertigen Wahlbrief dann sofort in die Urne zu werfen.
- Im gleichen Zug können auch Briefwahlunterlagen für die Stichwahl am 17.12.2023 beantragt werden. (Über die Wahlbenachrichtigung oder gleich per Mail mitbeantragen).
- Wichtig: Den Antrag kann jede wahlberechtige Person nur für sich selbst stellen. Wer den Antrag für wen anders stellt oder die Briefwahlunterlagen für eine andere Person abholen will, braucht dafür eine schriftliche Vollmacht.
Weitere Informationen zur Briefwahl unter: https://www.ulm.de/rathaus/stadtpolitik/wahlen/oberb%C3%BCrgermeisterwahl